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Die Goetheschule Essen ... mehr als Unterricht!

Informationen zum Corona-Virus

25.01.2023 01.08.2022 22.02.2021 03.12.2020

03.12.2020

Die Stadt Essen hat eine Information bereitgestellt, die über die Situation in der Schule mit Corona berichten.

Hier geht es zum Download

08.10.2020

Stand: 08.10.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute erschien die Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien . Wir verweisen freundlich auf die Seite des Ministeriums.

02.10.2020

Informationen zur Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland

Im Vorfeld der Herbstferien möchten wir folgendes Schreiben der Bezirksregierung weiterleiten:

Anlässlich der bevorstehenden Herbstferien möchte ich darauf aufmerksam machen, dass bei einer Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland sowohl von Schülerinnen und Schülern als auch von Lehrkräften die Regelungen der CoronaEinrVO zu beachten sind. Die Liste der Risikogebiete wird durch das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht (www.rki.de/covid-19-risikogebiete). Wer daraus zurückkehrt, unterliegt einer 14-tägigen Quarantäne- (§ 3CoronaEinrVO) sowie Meldepflicht beim Gesundheitsamt (§ 2 Abs. 1 CoronaEinrVO). Die Quarantänepflicht entfällt lediglich bei Nachweis eines negativen Coronatests in Form eines ärztlichen Zeugnisses in deutscher oder englischer Sprache, das bei der Einreise vorliegt und nicht älter als 48 Stunden ist. Bei Durchführung eines Coronatests in Deutschland besteht die Quarantänepflicht bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Für weitere Details bitte ich um Beachtung des § 3 Abs. 3 CoronaEinrVO.

Die Verordnungen treten mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.

Wir fügen auch das aktuelle Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zur Reisen in Risikogebiete an.

10.09.2020

10.09.2020

corona update

MSB vom 03.08.2020

Was tun bei Erkältungssymptomen meines Kindes?

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, welches eine Empfehlung darstellt, was Eltern bei einer Erkrankung ihres Kindes beachten sollten.

Diese Information betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten vor einer Infektion zu schützen.

01.09.2020

Stand: 01.09.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute erschien die Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 1. September 2020. Wir verweisen freundlich auf die Seite des Ministeriums.

03.08.2020

Stand: 03.08.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute erschien das Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21. Wir verweisen freundlich auf die Seite des Ministeriums.

23.06.2020

Stand: 23.06.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die 24. Schulmail ist nun eingetroffen. Wir verweisen freundlich auf die Seite des Ministeriums oder auf den beigefügten Link.

07.05.2020

Stand: 07.05.2020

Letzter Schultag der Abiturienten

Letzter Schultag

Die Abiturientinnen und Abiturienten wurden heute am Tag ihrer Zulassung mit Grüßen von den Eltern und ihren Lehrerinnen und Lehrern bedacht. Wir wünschen für die Prüfung alles Gute!!

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die 20. Schulmail ist nun eingetroffen. Wir verweisen freundlich auf die Seite des Ministeriums.

Dennoch gibt es hier nun die wichtigsten Informationen:

- Ab Montag, 11.5., wird die Q1 den Unterricht wieder aufnehmen.

- Wir unterrichten nach Plan (inkl. der Räume) 1. bis 7. Stunde.

- Sport kann praktisch noch nicht stattfinden, ebenso Chor und Orchester.

- Der Unterricht findet für alle Schüler teilweise als Präsenzunterricht und teilweise als „Lernen auf Distanz“ digital statt.

- Alle größeren Lerngruppen werden in Gruppen geteilt. Die Teilung durch den Fachlehrer ist bindend.

- Achtung: Die A und B – Wochen erfolgen für die Q1 nicht abwechselnd ( s. Plan im Anhang). Der Grund ist, dass unter Berücksichtigung der zahlreichen Ferientage alle SuS und möglichst alle Kurse ungefähr gleich viel Unterricht haben sollen.

- Für die Kurse der Q1, in denen noch keine Klausur geschrieben wurde, wird zu Beginn der Woche ein Klausurtermin bekannt gegeben.

- SuS, die die erste Klausur verpasst haben, werden an einem dieser Termine nachschreiben, so dass alle SuS in jedem schriftlichen Fach genau eine Klausur geschrieben haben.

- Die 2. Klausuren entfallen komplett.

- Die Versetzung und Benotung wurden ebenfalls angepasst, was die Auszüge aus der Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG deutlich machen.

Des Weiteren verfügt die Goetheschule über ein Hygienekonzept.

Wir hoffen, dass diese schwierige und sensible Situation von allen gut gemeistert wird.

Wir freuen uns auf die Schülerinnen und Schüler der Q1!! Natürlich hoffen wir darauf, auch mit unseren Schülerinnen und Schülern der Stufen 5-10 bald wieder Unterricht machen zu können.

Das Team der Goetheschule Essen

16.04.2020

16.04.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die neue Schulmail ist nun eingetroffen. Leider gibt es nicht viele Ergänzungen zu dem, was heute bereits in der Presse stand. Hier einige Auszüge:

Schulorganisatorische Rahmenbedingungen

„2. Raumnutzungskonzept

Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird. Die dreitägige Vorlaufzeit vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 gibt die Gelegenheit, in den Schulen Raumnutzungskonzepte zu entwickeln, die einen ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sicherstellen.“

„3. Planung des Personaleinsatzes

Die außergewöhnlichen Umstände für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in den kommenden Wochen erfordern besondere Planungen zum Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Als Folge der Pandemie ergeben sich erhöhte Krankenstände. Zudem bringt Covid-19 besondere Risiken für bestimmte Personengruppen mit sich. Ich werde Ihnen zum Umgang mit den damit verbundenen Fragen weitere Informationen übermitteln.“

Schulformbezogene Regelungen

„2. Abiturprüfungen

Ebenfalls ab dem kommenden Donnerstag, 23. April 2020, sollen die Abiturientinnen und Abiturienten in den allgemeinbildenden Schulen Gelegenheit bekommen, sich gezielt auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Dabei geht es jedoch nicht um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Stundenplan. Vielmehr sollen sie in ihren jeweiligen Prüfungsfächern noch einmal gezielte Lernangebote bekommen. Die Wahrnehmung dieser Angebote ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die sich zuhause auf ihre Prüfungen vorbereiten wollen, können das tun, müssen sich aber bei ihrer Schule abmelden.“

„5. Lernen auf Distanz

Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war. Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse anregen und organisieren müssen. Dafür hat es in den letzten Wochen viele gute Beispiele gegeben. Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die Expertise unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für das besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.

 Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

 Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.

 Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.“

Unterstützungskonzept:

„Die Landesstelle für Schulpsychologie und Schulpsychologische Krisenintervention ein umfassendes Unterstützungskonzept erarbeitet, das Ihnen ab sofort unter schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/schule-und-corona.html zur Verfügung steht.“

13.03.2020

13.03.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

hiermit erhalten Sie/ erhaltet ihr ergänzende, aber auch neue Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden ab Montag, 16.03.2020, bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Aus der Mitteilung des Ministeriums:

„ÜBERGANGSREGELUNG:

Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag 17.03.2020 aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.“

Sekundarstufe I, Klassen 5 -9.

An beiden Tagen wird es an der Goetheschule eine Bereitschaft durch Lehrkräfte geben, damit die Betreuung sichergestellt ist.

Da wir bis zum Schulschluss für die S I am Freitag nach der 6. Stunde noch nicht informiert worden waren, ob und wann auch in NRW Schulen geschlossen werden, haben wir uns bereits zu folgender Vorgehensweise entschlossen und dies den Schülerinnen und Schülern per Durchsage mitgeteilt.

Schülerinnen und Schülern wurden heute bereits aufgefordert Bücher, Arbeitshefte u.ä. mit nach Hause zu nehmen, damit bei Schulschließung wichtige Arbeitsmaterialien schon einmal zu Hause zur Verfügung stehen. Die jeweils in den Klassen unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen werden einen Arbeitswochenplan für alle Schülerinnen und Schüler erstellen, der dann zu Hause erledigt wird.

Die Wochenarbeitspläne werden von den Klassenleitungen über den Pflegschaftsverteiler an Sie als Eltern verschickt. Falls Sie in keinem Verteiler sein sollten, bitten wir Sie, sich bei den anderen Eltern zu informieren.

Wenn von ihrem Kind noch benötigte Materialien in der Schule verblieben sind, können diese am Montag und Dienstag abgeholt werden.

Aus der Mitteilung des Ministeriums:

„NOT-BETREUUNGSANGEBOT:

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen - arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.“

Wir möchten Sie als Eltern bitten, falls sie eine derartige Notbetreuung bis zu den Osterferien benötigen, dies an Ihren Pflegschaftsvorsitzenden zu melden, der uns dies bis Montag, 16.03.2020, 12.00 Uhr zentral als Rückmeldung/Weiterleitung mitteilt, damit wir diesbezüglich planen können.

Sekundarstufe II, EF, Q1, Q2

Für Schülerinnen und Schüler der S II greifen die bewährten Kommunikationswege zur Aufgabenversorgung.

Die für die nächste Woche angesetzten Prüfungen, IB orals, finden voraussichtlich wie geplant statt. Eine endgültige Entscheidung kann jedoch erst am Montag getroffen werden, da wir eine weitere Nachricht des Ministeriums erwarten.

Regelungen für entfallende Klausuren teilen wir zu einem späteren Zeitpunkt mit. Am Montag werden auf jeden Fall keine Klausuren stattfinden.

Ansonsten hoffen wir, dass niemand der Schulgemeinde erkrankt, bisher haben wir keinen Fall und auch keinen Verdachtsfall zu verzeichnen, sodass wir baldmöglichst wieder zum „Normalbetrieb“ übergehen können.

Dr. Nicola Haas

Schulleitung

Information Corona II

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Eltern, die die in der letzten Mail erwähnte "Notbetreuung“ benötigen, wurden in einer separaten

Mail bereits kontaktiert.

Auch wenn es derzeit noch möglich ist, die Schule für Zusammenkünfte kleiner Gruppen (maximal fünf Personen) zu nutzen, werden auf jeden Fall bis zu den Osterferien keinerlei schriftliche Leistungsüberprüfungen erfolgen. Alle Fragen rund um Aspekte der Leistungsmessung werden wir zu einem späteren Zeitpunkt erörtern, wenn weitere ministerielle Vorgaben vorliegen.

Für die Q2 werden wir auf jeden Fall alles daran setzen, dass die Zulassung zum Abitur erfolgt, so dass alle formalen Bedingungen für die Prüfungen erfüllt sind. Wie dies organisatorisch passieren kann, muss noch geklärt werden. Details folgen für den konkreten Jahrgang.

Wie bereits kommuniziert, gibt es Lernangebote für die SuS der Sek I per Mail über diePflegschaftsvorsitzenden und für die SuS der Sek II auf direktem Weg.

Dazu aus der Schulmail des Ministeriums vom 15.03.20:

„II. Lernangebote für die Zeit des Unterrichtsausfalls

Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, sollen die Schulen das Lernen der Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Osterferien weiter ermöglichen. Lehrerinnen und Lehrer stellen hierzu Lernaufgaben bereit. Die Lernaufgaben sollen so konzipiert werden, dass sie das Lernen der Schülerinnen und Schüler z.B. in Form von Projekten, fachübergreifenden Vorhaben oder Vorbereitungen von Präsentationen unterstützen und an denUnterricht anknüpfen."

Die Kollegen werden dabei unterschiedliche Varianten nutzen, um Angebote zu schaffen. Neben den erwähnten Lernaufgaben sowie den klassischen Verweisen auf die Arbeit mit dem Buch werden auch neue digitale Elemente eingeflochten, so die Arbeit mit Padlets, selbstentwickelten Erklärfilmen, Verweisen auf weitere kostenlose Lernmaterialien im Internet etc. um die Arbeit möglichst vielfältig zu gestalten. Vielleicht ist diese Ausnahmesituation für uns alle auch eine Chance, digitale Kompetenzen weiterzuentwickeln. Wenn SuS jedoch keinen Zugriff auf diese digitalen Materialien haben, ist das kein Problem. Wir möchten darauf hinweisen, dass beispielsweise auch ARD und ZDF ihr Vormittagsprogramm umgestellt haben und es dort auch für Kinder interessante Wissenssendungen gibt.

Liebe Eltern, bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern noch einmal intensiv die Funktion und Bedeutung der Schulschließung. Es geht darum, die sozialen Kontakte zu reduzieren. Den gewünschten Erfolg werden wir nicht erreichen, wenn Freude über 5 Wochen „Ferien“ zu privaten Partys und anderen Zusammenkünften in größeren Gruppen führt.

Mit besten Grüßen und Wünschen für Gelassenheit und Gesundheit

Nicola Haas

12.03.2020

Stand 12.03.2020

Update zum Corona-Virus

1. Schulschließungen und Wiedereröffnungen von Schulen

Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die vollständige oder teilweise Schließung einer Schule im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Corona-Virus von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt verfügt wird (vgl. Schul-Mail Nr. 2).

2. Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) zur Durchführung von Großveranstaltungen vom 10.03.2020

Das MAGS NRW hat die zuständigen örtlichen Behörden am 10. März angewiesen, als vorbeugende Schutzmaßnahme Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern grundsätzlich abzusagen. Bei Veranstaltungen mit weniger Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist nach wie vor eine individuelle Einschätzung der Gefahrenlage erforderlich.

Der Schulbetrieb auch in großen Schulen ist von diesem Erlass nicht erfasst. Hier sind die Beteiligten problemlos individualisierbar und daher bei Bedarf gezielt an-sprechbar. Außerdem findet der Schulbetrieb in aller Regel in Klassen- oder Kurs-räumen in Lerngruppen von nur

20-30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Im Übrigen könnte die Schulleitung bei Hinweisen auf eine konkrete Gefahrenlage das Zusammenkommen großer Schülergruppen, z.B. während der Pausen auf dem Pausenhof, vorübergehend untersagen.

3. Häusliche Quarantäne und selbst veranlasste Krankmeldungen

Bei Krankheits- oder Ansteckungsverdächtigen kann die zuständige Behörde gem. §§ 28 bis 31 Infektionsschutzgesetz Schutzmaßnahmen, insbesondere eine Quarantäne anordnen. Diese Maßnahme erfolgt aufgrund einer fachlichen Einschätzung und ist strikt zu befolgen. Der Nachweis einer Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit ist nicht gesondert zu erbringen, die Fortzahlung der Besoldung oder des Gehalts ist gesichert. Es versteht sich von selbst, dass diese Anordnungen im Interesse aller zwingend zu befolgen sind.

Werden solche fachlich begründeten Schutzmaßnahmen nicht angeordnet, besteht - außerhalb der bekannten Hygienemaßnahmen - keine Veranlassung zu Maßnahmen des Selbstschutzes. Vor allem selbst veranlasste Krankmeldungen sind nicht nur ein Problem für die hierzu konsultierten Hausärzte, die in der augenblicklichen Situation stark belastet sind. Sie sind vor allem ein Problem für die notwendige Betreuung der anvertrauten Schülerinnen und Schüler, die nötige Unterstützung innerhalb des Lehrerkollegiums und damit für die gesamte Schulgemeinde.

4. Durchführung von Schulfahrten, Studienfahrten, Veranstaltungen außerhalb der Schule

Sie sind aufgefordert worden, alle Schulfahrten in Risikogebiete abzusagen. Vor der Durchführung von Fahrten mit anderen Zielen sollte der Rat des Gesundheitsamts eingeholt werden.

Zur Vereinfachung des Verfahrens und als schulischer Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus sind daher alle ein- und mehrtägigen Schulfahrten etc. in das In- und Ausland abzusagen, soweit diese bis zum Beginn der Osterferien stattfinden sollten.

5. Durchführung von Prüfungen, Erbringen von Leistungsnachweisen etc.

Das Schul- und Bildungsministerium ist auf verschiedene Szenarien vorbereitet und wird abhängig von der Entwicklung der Situation entscheiden, ob Änderungen der geplanten Abläufe notwendig sein werden. Auch durch flexibel gehandhabte, dezentrale Nachschreibmöglichkeiten ist sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre vorgesehenen Prüfungen ablegen können und die angestrebten Abschlüsse erworben werden können.

09.03.2020

Stand: 09.03.2020

Update zum Corona-Virus (Stand 09.03.2020)

Das Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat uns als Schule folgende Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus' auferlegt:

"VERANSTALTUNGEN AUßERHALB DES UNTERRICHTS IN SCHULEN

Bei Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts in Schulen, ist zu unterscheiden:

- Handelt es sich um KEINE SCHULISCHE VERANSTALTUNG, liegt es in der Verantwortung des kommunalen oder privaten Schulträgers, über die Durchführung oder Absage zu entscheiden.

- Handelt es sich um eine SCHULISCHE VERANSTALTUNG, wird empfohlen, zunächst bis zum Beginn der Osterferien davon abzusehen."

Damit sind folgende Veranstaltungen der Goetheschule betroffen und werden bis auf Weiteres ausgesetzt:

- 12.03.2020 Goethe-Forum Medien 5/6

- 22.03.2020 Austausch mit Lissabon (es zeichnet sich ab, dass die Schülergruppe aus Lissabon nicht nach Essen kommen wird)

- 24.03.2020 Fahrt der Stufe 6 nach Xanten

- 26.03.2020 Girls' & Boys' Day der Stufe 8 (mit Einschränkung, mehr Infos)

- 27.03.2020 Solistenkonzert

- 31.03.2020 Kunstvisite

- 02.04.2020 Besuch des Landtages der Stufe 9

- 03.04.2020 Gottesdienst der Klassen 5 und 6 in Markuskirche

Wir bitten um Entschuldigung und hoffen auf allgemeines Verständnis!! Generell findet der Schulbetrieb wie gewohnt statt. Zu beachten sind weiterhin die Maßnahmen der Stadt Essen sowie die Informationen durch das Bürgertelefon zum Corona-Virus des NRW-Gesundheitsministeriums (0211) 9119-1001.

Goetheschule Essen

Städtisches Gymnasium & International IB World School

Ruschenstraße 1, 45133 Essen

Telefon: +49 201 841170

Telefax: +49 201 8411726

Goetheschule.info@schule.essen.de

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