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Die Goetheschule Essen ... mehr als Unterricht!

FAQs

Was ist in diesem Schuljahr wichtig?

Was ist in diesem Schuljahr wichtig?

Informationen der Schulleitung zum aktuellen Schuljahr gibt es an jedem Pflegschaftsabend. Darüber hinaus finden sich alle wichtigen Informationen auf der Homepage.

Was tun bei Erkrankung?

Mein Kind ist krank... und jetzt?

Ab dem ersten Tag der Erkrankung sind die Eltern angehalten, eine E-Mail an die Klassen- bzw. Stufenleitung zu senden. Die Abwesenheiten werden dann im digitalen Klassenbuch erfasst und sind somit auch entschuldigt. Die Eltern erhalten dann vierteljährlich einen Ausdruck der Fehlzeiten, der unterschrieben an die Klassen- bzw. Stufenleitungen zurückgegeben wird.

Sollten Krankheiten, körperliche Beschwerden oder Behinderungen Einfluss auf das Lernverhalten haben, sollte dies der Klassen- bzw. Stufenleitung mitgeteilt werden. Eine Befreiung vom Sportunterricht ist nur mit einem Attest des Facharztes bzw. des Amtsarztes möglich.

Beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten (siehe: www.rki.de; z.B. auch Kopfläuse) bitte umgehend die Klassenleitung informieren.

(Adressen für die Stufen: EF: abitur2025@staff.goetheschule-essen.de Q2: abitur2027@staff.goetheschule-essen.de)

Was tun bei Unfällen?

Was tun bei Unfällen?

Bei Unfällen, die bei Unterrichtsveranstaltungen oder auf dem Schulweg entstehen, ist die Schule schnellstens über das Sekretariat zu verständigen. Ein Unfallbogen ist dort erhältlich und sollte zeitnah ausgefüllt zurückgegeben werden.

Wann und wie ist eine Beurlaubung möglich?

Wann und wie ist eine Beurlaubung möglich?

Eine Beurlaubung von bis zu zwei Wochen kann durch die Schulleitung genehmigt werden, darüber hinaus liegt die Entscheidung bei der Bezirksregierung. Grundsätzlich erfolgt der schriftliche Antrag mit einer mindestens einwöchigen Vorlaufzeit. Das dazu benötigte Formular ist im Sekretariat erhältlich bzw. im Downloadbereich der Homepage. Für Veranstaltungen bspw. im leistungssportlichen oder kirchlichen Bereich ist ein offizielles Anschreiben vom Verein, von der Kirche o. a. notwendig. Die Schule hat keine Befugnis, Beurlaubungen ohne besonderen Grund unmittelbar vor oder nach den Ferien zu erteilen, die Bezirksregierung droht mit Bußgeld.

Welche Regeln gelten für alle am Schulleben Beteiligten?

Wichtige Regeln

Die ausführliche Schulordnung inklusive der derzeit gültigen Handy- und iPad-Ordnungen ist durch Aushang zugänglich und kann ebenso wie deren Kurzfassung der Homepage entnommen werden.

Wie ist der Stundenplan/offene Ganztag in der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 9) organisiert?

Wie ist der Stundenplan/offene Ganztag in der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 9) organisiert?

Grundsätzlich gilt, dass der Unterricht weitgehend in Doppelstunden erfolgt. In Schuljahren mit 3h Sport werden die Halbjahre mit 2h bzw. 4h ausgestattet. Kernzeit ist 1. bis 6. Stunde.

Lateinbeginner und Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 7 haben im Allgemeinen einen Langtag pro Woche. Alternativ zum Langtag gibt es nach Schulkonferenzbeschluss auch 7. Stunden. An Langtagen haben die Schüler eine Schulstunde (45 Minuten) Mittagspause.

Für die Jahrgangsstufen 5 bis 7 gilt verbindlich, dass die Schüler das Schulgelände nicht verlassen dürfen. Ab Stufe 8 ermöglicht eine schriftliche Erlaubnis der Eltern das Verlassen des Geländes, Vordruck ist bei Bedarf im Downloadbereich der Homepage zu finden.

Was tun bei LRS?

Hinweise zum Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)

Kinder mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) haben oft besondere Herausforderungen im schulischen Alltag. Damit diese Schülerinnen und Schüler dennoch faire Bildungschancen erhalten, besteht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs. Dieser soll sicherstellen, dass die Lese- und Rechtschreibproblematik nicht zum alleinigen Maßstab schulischer Leistungen wird.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Der Nachteilsausgleich ist keine Bevorzugung, sondern ein Instrument, um Benachteiligungen auszugleichen. Die konkreten Maßnahmen orientieren sich am individuellen Bedarf des Kindes.

Er kann z. B. beinhalten:

- Verlängerte Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten

- Verwendung von Hilfsmitteln (z. B. Lärmschutz, Trennwände)

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten in der Schule bilden der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ und die Arbeitshilfen für die verschiedenen Schulstufen. Allerdings sollte stets die Förderung der betroffenen Kinder und Jugendlichen durch das pädagogische Handeln der Lehrkräfte im Vordergrund stehen.

Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)

Was müssen Eltern tun?

Wenn Sie bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreib-Schwäche vermuten oder bereits eine Diagnose vorliegt, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Klassenleitung oder die zuständige Förderkraft. Für einen offiziellen Nachteilsausgleich ist in der Regel eine pädagogische Stellungnahme der Schule sowie eine fachärztliche oder psychologische Diagnose erforderlich.

Wer ist verantwortlich?

- Eltern: bringen ggf. die Diagnose ein, stimmen dem Antrag zu und stehen im Austausch mit der Schule.

- Schule: prüft den Bedarf, erstellt ggf. die Stellungnahme und beantragt den Nachteilsausgleich bei der Schulleitung bzw. der Schulaufsicht.

- Schulleitung: entscheidet über Art und Umfang des Nachteilsausgleichs in Abstimmung mit den Lehrkräften.

Sprechen Sie mit uns!

Unser Ziel ist es, jedes Kind bestmöglich zu fördern. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind einen Anspruch auf Nachteilsausgleich hat oder wie ein solcher konkret aussehen könnte, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Gemeinsam können wir individuelle Lösungen finden, um Ihr Kind im Schulalltag zu unterstützen und Überforderungen zu vermeiden.

Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Wie ist die Verpflegung meines Kindes gesichert?

Wie ist die Verpflegung meines Kindes gesichert?

Seit Beginn des Schuljahres 2024/25 bietet Manuela Verwey, die zuvor als Küchenleitung bei Victualien foodsolutions tätig war, nun selbstständig ein abwechslungsreiches Verpflegungsangebot in den großen Pausen sowie in der Mittagspause an.

Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, das Mittagessen, regelmäßig und vergünstig durch den Abschluss eines Verpflegungsvertrags zu bestellen. Für die Kinder, die an der Betreuung teilnehmen, ist diese Möglichkeit ausdrücklich erwünscht, aber nicht verpflichtend. Alternativ können die Mahlzeiten auch einzeln für 6 € erworben werden.

Selbstverständlich können Sie Ihrem Kind auch ein Lunch-Paket von zu Hause mitgeben. Informationen und Verträge können über manusbistro98@gmail.com angefordert werden.

Wie bekomme ich ein Schließfach?

Wie bekomme ich ein Schließfach?

Im Durchgangsbereich von Alt- und Neubau (Altbau EG) befinden sich eine Reihe von Schließfächern, betrieben von der Firma AstraDirect. Die Fächer sind 35cm x 46cm x 50cm groß und kosten zurzeit 2,40€/Monat. Die Vermietung erfolgt online über www.astradirect.de. Allerdings sind aktuell alle Fächer belegt, die Firma führt aber eine Warteliste. Auf Grund der Brandschutzverordnung ist es derzeit nicht möglich, zusätzliche Fächer zur Verfügung zu stellen.

Was kann mein Kind bei WebUntis sehen?

Was kann mein Kind bei WebUntis sehen?

Auf WebUntis können die Schülerinnen und Schüler in Echtzeit ihren Stundenplan einsehen und somit Änderungen wie Raumwechsel, Vertretungen oder Ausfälle zur Kenntnis nehmen. Weiterhin gibt es im Menü Zugriff auf den Schuljahreskalender mit detaillierten Zeiten und Informationen. weiteres hilfreiches Feature ist der Menüpunkt Abwesenheiten; hier sind genehmigte Beurlaubungen abgebildet.

Was ist zu tun, wenn das IPad und/oder Zubehör defekt oder verloren gegangen ist?

Was ist zu tun, wenn das IPad und/oder Zubehör defekt oder verloren gegangen ist?

Das verlorene oder defekte Zubehör muss eigenständig ersetzt werden. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang, das Ladekabel und Stifte mit einem Namensschild zu versehen. Sollte ein iPad kaputt oder verloren gegangen sein, geben die SchülerInnen und Schüler dieses im Sekretariat ab, welches eine Weiterleitung an das AKSMZ zu Prüfung vornimmt. Sollte das AKSMZ entscheiden, dass das Gerät in Rechnung gestellt wird, müssen 200€ an die Stadt Essen entrichtet werden.

Danach wird ein Ersatzgerät ausgehändigt.

Goetheschule Essen

Städtisches Gymnasium & International IB World School

Ruschenstraße 1, 45133 Essen

Telefon: +49 201 841170

Telefax: +49 201 8411726

Goetheschule.info@schule.essen.de

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