Hinweise zum Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
Kinder mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) haben oft besondere Herausforderungen im schulischen Alltag. Damit diese Schülerinnen und Schüler dennoch faire Bildungschancen erhalten, besteht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs. Dieser soll sicherstellen, dass die Lese- und Rechtschreibproblematik nicht zum alleinigen Maßstab schulischer Leistungen wird.
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Der Nachteilsausgleich ist keine Bevorzugung, sondern ein Instrument, um Benachteiligungen auszugleichen. Die konkreten Maßnahmen orientieren sich am individuellen Bedarf des Kindes.
Er kann z. B. beinhalten:
- Verlängerte Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten
- Verwendung von Hilfsmitteln (z. B. Lärmschutz, Trennwände)
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten in der Schule bilden der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ und die Arbeitshilfen für die verschiedenen Schulstufen. Allerdings sollte stets die Förderung der betroffenen Kinder und Jugendlichen durch das pädagogische Handeln der Lehrkräfte im Vordergrund stehen.