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Hinweise zum Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)

Kinder mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) haben oft besondere Herausforderungen im schulischen Alltag. Damit diese Schülerinnen und Schüler dennoch faire Bildungschancen erhalten, besteht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs. Dieser soll sicherstellen, dass die Lese- und Rechtschreibproblematik nicht zum alleinigen Maßstab schulischer Leistungen wird.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Der Nachteilsausgleich ist keine Bevorzugung, sondern ein Instrument, um Benachteiligungen auszugleichen. Die konkreten Maßnahmen orientieren sich am individuellen Bedarf des Kindes.

Er kann z. B. beinhalten:

- Verlängerte Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten

- Verwendung von Hilfsmitteln (z. B. Lärmschutz, Trennwände)

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten in der Schule bilden der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ und die Arbeitshilfen für die verschiedenen Schulstufen. Allerdings sollte stets die Förderung der betroffenen Kinder und Jugendlichen durch das pädagogische Handeln der Lehrkräfte im Vordergrund stehen.

Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)

Was müssen Eltern tun?

Wenn Sie bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreib-Schwäche vermuten oder bereits eine Diagnose vorliegt, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Klassenleitung oder die zuständige Förderkraft. Für einen offiziellen Nachteilsausgleich ist in der Regel eine pädagogische Stellungnahme der Schule sowie eine fachärztliche oder psychologische Diagnose erforderlich.

Wer ist verantwortlich?

- Eltern: bringen ggf. die Diagnose ein, stimmen dem Antrag zu und stehen im Austausch mit der Schule.

- Schule: prüft den Bedarf, erstellt ggf. die Stellungnahme und beantragt den Nachteilsausgleich bei der Schulleitung bzw. der Schulaufsicht.

- Schulleitung: entscheidet über Art und Umfang des Nachteilsausgleichs in Abstimmung mit den Lehrkräften.

Sprechen Sie mit uns!

Unser Ziel ist es, jedes Kind bestmöglich zu fördern. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind einen Anspruch auf Nachteilsausgleich hat oder wie ein solcher konkret aussehen könnte, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Gemeinsam können wir individuelle Lösungen finden, um Ihr Kind im Schulalltag zu unterstützen und Überforderungen zu vermeiden.

Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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