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Evangelischer Religionsunterricht, das bedeutet, dass ein/e evangelische/r Religionslehrer/in von der Evangelischen Kirche in den staatlich anerkannten Lehrplänen festgelegte Inhalte unterrichtet. Für die Schüler besteht keine Verpflichtung, Angehöriger einer evangelischen Glaubensgemeinschaft zu sein. Vielmehr gilt, dass zum evangelischen Religionsunterricht auch die Schüler eingeladen sind, die nicht der evangelischen Konfession angehören (Vgl. Positionspapier zum evangelischen Religionsunterricht der Landessynode der EKiR 11. Januar 2003).

Warum gibt es überhaupt Religionsunterricht an staatlichen Schulen?

aus: Artikel 7.3 des Grundgesetzes:
Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrecht wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. [...]

aus: Identität und Verständigung, Standort und Perspektiven des Religionsunterrichts in der Pluralität. Eine Denkschrift der EKD, 1994:
Der demokratische Verfassungsstaat [...] fördert unterschiedliche Lebensauffassungen, Überzeugungen und Lebensstile. Toleranz ist ein grundlegendes Strukturmerkmal der freiheitlichen Demokratie. Sie setz allerdings die Respektierung der Form des politischen Gemeinwesens voraus, in der die Unterschiede toleriert, die Gegensätze ausgetragen und ein gemeinsamer politischer Wille gebildet werden kann. So ist der demokratische Staat offen für die Mitverantwortung von Christen und für den Beitrag der Kirche ebenso wie für die Beteiligung andersdenkender Bürger und Gruppen. [...]


Bibel und Lehrwerk

Obligatorisch für die Teilnahme am Religionsunterricht ist der Besitz einer Bibel. Empfohlen wird die 1984 revidierte Lutherbibel.

Als Lehrwerk ist in der Sekundarstufe I die Reihe LebensZeichen aus dem Verlagshaus Vandenhoeck und Ruprecht eingeführt.

In der Sekundarstufe II ist momentan kein Lehrwerk eingeführt. In Hinblick auf die Einführung des Zentralabiturs bleiben die Änderungen in den Lehrplänen abzuwarten.