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Die Schulleitung der Goetheschule stellt sich vor

Frau Bittner Herr Goltsche

Kontakt

schulleitung@goetheschule-essen.de
goetheschule.info@schule.essen.de


Die Aufgaben der Schulleitung

Die Aufgaben der Schulleitung sind vielfältig. Im Schulverwaltungsgesetz heißt es: „Der Schulleiter leitet die Schule. Er trägt die Verantwortung für die Durchführung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule. Er ist Vorgesetzter aller an den Schulen tätigen Personen. Der Schulleiter vertritt die Schule nach außen. Er trägt die Verantwortung für die Verwaltung der Schule. Ihm obliegt die Erledigung der laufenden schulischen Angelegenheiten. Er nimmt das Hausrecht wahr“ (§20 SchVG für das Land NRW).

Im Geschäftsverteilungsplan der Goetheschule stellen sich die Verantwortlichkeiten so dar:

Die Schulleitung zeichnet verantwortlich für die Bildungs- und Erziehungsarbeit, die Verwaltung, die Mittelbewirtschaftung, die Personalführung, die Vorbereitung und Durchführung der Mitwirkung, die Außenvertretung, die Kooperation mit anderen Schulen, die Auswertung (Evaluation) der schulischen Arbeit und die entsprechende Berichterstattung an die Behörde (Bezirksregierung).

Einen ganz wesentlichen Bereich stellen die Beratung von Lehrern, Eltern und Schülern, und die Behandlung der sämtlichen sog. „laufenden Angelegenheiten“, also die Bearbeitung der Kommunikation mit allen am Schulleben beteiligten Gruppen, den Behörden, dem Schulverwaltungsamt der Stadt Essen dar. Die Erhaltung des Schulgebäudes und des Schulinventars, die Organisation der Arbeitsgemeinschaften, Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen und Nachprüfungen, die Öffentlichkeitsarbeit die Lehrerausbildung, die Lehrerfortbildung und vieles andere mehr gehören ebenfalls zum Aufgabenkatalog der Schulleitung.